Die isolierte Aufhebung einer Abschiebungsanordnung in Dublin-Fällen, in denen die Zuständigkeit Italiens feststeht, die tatsächliche Durchführbarkeit der Dublin-Überstellung aber zweifelhaft ist, würde den Betroffenen nichts nützen, sondern vielmehr die Gefahr einer Verfestigung eines „refugee in orbit“-Szenarios mit sich bringen, meint… Weiterlesen..