Dublin-Verfahren usw.
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Tatsächliche Verhältnisse in Italien Ausdruck systemischer Mängel
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ist offenbar nicht besonders amüsiert über die aktuelle Dublin-Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (siehe unten), in der der Umgang der nordrhein-westfälischen Rechtsprechung mit Dublin-Überstellungen nach Italien in Frage gestellt wird. In seinem Beschluss vom 29. Dezember 2023 (Az. 1a L 1896/23.A) geht das Verwaltungsgericht auf einige der (im Wesentlichen gleichlautenden) Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts ein…
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OVG Münster lässt schon wieder Prüfung vermissen
In noch einem Verfahren (siehe schon HRRF-Newsletter Nr. 125 und Nr. 126) hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 13. November 2023 (Az. 1 B 31.23) einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster aufgehoben, in dem es um die Rechtmäßigkeit einer Unzulässigkeitsentscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ging, die aufgrund einer Dublin-Zuständigkeit Italiens ergangen war, und hat…
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EuGH-Vorlage zum Umgang mit Zweitantragsfällen
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen will in seinem Beschluss vom 14. November 2023 (Az. A 7 K 72/21) vom Europäischen Gerichtshof wissen, ob ein Asylantrag nach bereits erfolgter Zuerkennung internationalen Schutzes in einem anderen EU-Staat auch dann noch als unzulässig abgelehnt werden darf, wenn die Rücküberstellung des Antragstellers in den ursprünglich zuständigen Mitgliedstaat zur Trennung einer Familie…
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Keine systemischen Mängel im slowenischen Asylsystem
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg meint in seinem Beschluss vom 5. Dezember 2023 (Az. 10 LB 19/23), dass für Dublin-Rückkehrer keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Annahme des ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung bei einer Rücküberstellung nach Slowenien bestehen. Zwar sei es in Slowenien in der Vergangenheit regelmäßig zu Pushbacks insbesondere nach Kroatien auf Grundlage bilateraler…
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Immer noch Zweifel an Kroatiens Dublin-Konformität
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen geht in seinem Beschluss vom 13. November 2023 (Az. A 5 K 2470/23) davon aus, dass derzeit beträchtliche rechtliche Bedenken gegen Dublin-Überstellungen nach Kroatien bestehen, und hat die aufschiebende Wirkung einer Klage angeordnet. Es spreche einiges dafür, dass die Dublin-Zuständigkeit nach Art. 3 Abs. 2 Dublin III-VO auf Deutschland übergegangen sei, weil es wesentliche…
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OVG Münster lässt immer noch Prüfung vermissen
In zehn weiteren Verfahren (Beschlüsse vom 7. November 2023, Az. 1 B 29.23, vom 8. November 2023, Az. 1 B 23.23, 1 B 27.23 und 1 B 32.23 und vom 13. November 2023, Az. 1 B 26.23, 1 B 28.23, 1 B 30.23, 1 B 33.23, 1 B 36.23 und 1 B 39.23) hat das…