Auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg meint in seinem Beschluss vom 23. Oktober 2025 (Az. 2 LA 83/24), dass „Schleuserkriminalität“ (§§ 96, 97 AufenthG) nicht automatisch den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderläuft. Wenn dem so wäre, so das Oberverwaltungsgericht, dann… Weiterlesen..