Die nordrhein-westfälische Landesregierung will laut einer Pressemitteilung des Justizministeriums vom 29. Mai 2024 die Zuständigkeit für asylgerichtliche Verfahren zu bestimmten Herkunftsstaaten bei einzelnen nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten konzentrieren, nämlich durch die Bildung sogenannter „Herkunftscluster“, und erhofft sich dadurch eine effizientere Bearbeitung asylgerichtlicher… Weiterlesen..