Italienisches Gericht hebt Festsetzung der Humanity 1 auf

Die NGO SOS Humanity berichtet in einer Pressemitteilung vom 19. März 2024 darüber, dass ein Zivilgericht in der italienischen Stadt Crotone (Kalabrien) am 18. März 2024 die Anfang März erfolgte Festsetzung ihres Seenotrettungsschiffes Humanity 1 für rechtswidrig erachtet und das Schiff freigegeben hat. Italienische Behörden hatten das Schiff nach einem Rettungseinsatz im Mittelmeer mit der Begründung festgesetzt, dass es eine gefährliche Situation für die Menschen in Seenot verursacht hätte. SOS Humanity argumentierte dagegen, dass allein das Eingreifen der libyschen Küstenwache in den bereits laufenden Rettungseinsatz zu der gefährlichen Situation geführt habe; dieser Ansicht hat sich das italienische Gericht nun offenbar angeschlossen.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871