Unzulässiges Vorabentscheidungsverfahren bei fehlender Entscheidungserheblichkeit

Der Europäische Gerichtshof hält in seinem Urteil vom 22. Juni 2022 (Rs. C-711/21 und C-712/21) zwei vom belgischen Conseil d’État eingereichte Vorabentscheidungsersuchen für unzulässig, weil die vorgelegten Fragen offenbar nicht mehr entscheidungserheblich seien, nachdem den betroffenen Ausländern von nationalen belgischen Behörden zwischenzeitlich ein Aufenthaltsrecht erteilt wurde. Soweit der Conseil d’État darauf hingewiesen habe, dass zwischen den Parteien des Ausgangsverfahrens umstritten sei, ob das Rechtsschutzinteresse der betroffenen Ausländer entfallen sei, reiche eine solche bloße Bezugnahme auf den Standpunkt einer Partei des Ausgangsverfahrens nicht aus, um die Zulässigkeit der Vorabentscheidungsersuchen zu erhalten. Wenn nämlich das vorlegende Gericht lediglich die Argumente einer Partei anführe, gebe dies keinen Aufschluss darüber, inwieweit es sich diese Argumente zu eigen machen wolle und ob es aus diesen Argumenten folgere, dass eine Beantwortung der gestellten Frage für den Erlass seiner Entscheidung erforderlich sei.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Menschenrechtskommissar des Europarats warnt vor menschenrechtlichen Risiken geplanter „Return Hubs“

    Dieser Beitrag wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht von Gianna Wollmann erarbeitet und von Katharina Stübinger redigiert. Bereits im Juni 2026 wurde hier über die Kritik unabhängiger Menschenrechtsexpert*innen an der geplanten EU-Rückführungsverordnung berichtet.[1] Nun hat sich auch der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty, zu den geplanten „Return Hubs“… Weiterlesen..

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871