Presseberichten (taz, Süddeutsche Zeitung) und einer Pressemitteilung zufolge hat ein von der ausländerrechtlichen Meldepflicht öffentlicher Stellen (z.B. von Sozialämtern) gemäß § 87 AufenthG Betroffener eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, die darauf abzielt, die Meldepflicht für verfassungswidrig erklären zu lassen, weil sie seine Grundrechte auf das gesundheitliche Existenzminimum und auf informationelle Selbstbestimmung verletze. Der Betroffene bedarf medizinischer Behandlung, hat aber keinen geregelten Aufenthaltsstatus in Deutschland, und hat zusätzlich zu seiner Verfassungsbeschwerde einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, damit seine medizinische Behandlung kurzfristig ermöglicht wird. Die Instanzgerichte hatten seine Eilanträge zurückgewiesen, vermutlich ohne eine inhaltliche Befassung mit seinen Anliegen, weil er seine Wohnanschrift gegenüber den Gerichten verschwiegen hatte. Der Kläger wird von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) und von der Organisation Ärzte der Welt unterstützt.
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