- Einem Medienbericht vom 3. März 2026 zufolge sind vor deutschen Verwaltungsgerichten mittlerweile rund 500 Klagen gegen den Widerruf von Afghanistan-Aufnahmezusagen anhängig. Die Aussage bezieht sich offenbar auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Bundestagsabgeordneten Clara Bünger (Plenarprotokoll 21/58 vom 25. Februar 2026, Seite 7012), wonach mit Stand 19. Februar 2026 369 Verfahren beim Verwaltungsgericht Berlin und 58 Verfahren beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anhängig waren, außerdem 44 Verfahren beim Verwaltungsgericht Ansbach und 30 Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof München.
- Ausgabe 1/2026 der ANA-ZAR (Anwaltsnachrichten Ausländer- und Asylrecht) ist jetzt online und bietet auf 12 Seiten zahlreiche Beiträge und Berichte vor allem zu aktueller migrationsrechtlicher Rechtsprechung.
- Die Deutsche Richterzeitung hat laut einem Medienbericht vom 4. März 2026 einmal wieder eine statistische Auswertung zur Zahl der Klagen von Schutzsuchenden vor deutschen Verwaltungsgerichten erstellt, die, welch Wunder, schlimme Zustände offenbart. 2025 sind 143.221 Klagen gegen Asylbescheide eingegangen und offenbar entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge immer schneller, aber offenbar nicht auch immer besser. Natürlich, so der Deutsche Richterbund, fehlt es an Verwaltungsrichtern.
- Am 4. März 2026 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg seinen Geschäftsbericht 2025 vorgestellt, in dem der Präsident des Gerichts unter anderem von seiner Sorge berichtet, dass das Inkrafttreten der GEAS-Reform zur Jahresmitte im Asylbereich deutliche Änderungen im Rechtsschutzsystem mit sich bringen wird, so dass eine Vielzahl neuer Fragestellungen zu bewältigen sein wird. Außerdem enthält der Bericht zahlreiche Statistiken sowie einen Ausblick über einige 2026 zur Entscheidung anstehende Verfahren, darunter zu ersten Hauptsacheverfahren, in denen es um Afghanistan-Aufnahmeerklärungen geht (S. 16), und zu dem Konflikt mit dem Verwaltungsgericht Berlin über die Gewährung internationalen Schutzes für russische Staatsangehörige wegen drohender Einziehung zum Wehrdienst (S. 18).


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