Vermischte Nachrichten KW 3/2026

  • Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 16. Dezember 2025 (Az. E 1209/2025-19 u.a.) eine Entscheidung des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben, in der es um Ansprüche auf Familienzusammenführung für syrische Schutzberechtigte ging, gegen die in Österreich ein Widerrufsverfahren (nach österreichischer Diktion: Aberkennungsverfahren) eingeleitet worden war. Das Bundesverwaltungsgericht hatte das laufende Widerrufsverfahren als ausreichende Grundlage für die Ablehnung der Anträge auf Familienzusammenführung betrachtet, der Verfassungsgerichtsgerichtshof sah darin eine Verletzung von Art. 8 EMRK.
  • In einem Interview erläutert Jura-Professor Werner Schroeder, warum er, unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, vor dem Verwaltungsgericht München gegen Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze klagt.
  • Sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der Bundesgerichtshof haben Anfang des Jahres ihre Websites aktualisiert. Davon sind auch die Entscheidungsdatenbanken der beiden Gerichte betroffen, was wiederum zur Folge hat, dass alle alten Links auf Entscheidungen in den beiden Datenbanken nicht mehr funktionieren. Eine Lösung habe ich dafür nicht, im Zweifel wird man betroffene Entscheidungen noch einmal suchen müssen, etwa anhand ihres Aktenzeichens: In der neuen EuGH-Datenbank oder in der neuen BGH-Datenbank.
  • Die Gesellschaft für Freiheitsrechte berichtet in einer Pressemitteilung vom 14. Januar 2026 über ihre Unterstützung einer afghanischen Familie, die wegen der Rücknahme einer von Deutschland gemachten Aufnahmezusage von Pakistan aus eine Individualbeschwerde gegen Deutschland beim UN-Menschenrechtsausschuss eingereicht hat.
  • Das deutsche GEAS-Anpassungsgesetz (das GEAS-Anpassungsfolgengesetz natürlich auch), mit dem die Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) von 2024 im deutschen Recht umgesetzt werden soll, lässt weiter auf sich warten. Einem Pressebericht von Mitte Dezember 2025 zufolge sind sich CDU/CSU und SPD bei den „Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung von Verfahren bei Sekundärmigration“ noch nicht einig. Vielleicht klappt es Ende Januar, wenn im Deutschen Bundestag die nächste Sitzungswoche ansteht.

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ISSN 2943-2871