- Der Verwaltungsgerichtshof Kassel berichtet in einer Pressemitteilung vom 23. September 2026 über sein noch nicht im Volltext vorliegendes Urteil (Az. 12 A 869/26.A), wonach für junge, gesunde, erwerbsfähige männliche afghanische Staatsangehörige kein Abschiebungsverbot wegen der humanitären Verhältnisse in Afghanistan festzustellen sein soll, wenn sie über ein familiäres Netzwerk vor Ort verfügen.
- Eine Gruppe verschiedener Organisationen und Universitäten organisiert eine englischsprachige Vortragsreihe „Implementation of the CEAS – A European Comparison“. Ziel der Reihe ist es, mit Referent*innen aus verschiedenen EU+-Staaten einen vergleichenden Blick auf die Umsetzung des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in den jeweiligen Ländern zu werfen und sich zu Erfahrungen und Best Practices auszutauschen. Die Reihe ist kostenlos, online und findet ab dem 15. Oktober 2026 alle zwei Wochen von 18:00-20:00 (MEZ) statt. Die Anmeldung ist online möglich.
- Es heißt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge derzeit vermehrt die Einleitung von Widerrufsverfahren prüft, wenn Schutzberechtigte bei anderen Behörden einen neu ausgestellten Nationalpass ihres Herkunftslandes vorlegen und das Bundesamt davon Kenntnis erlangt. Wenngleich es keinen Automatismus beim Widerruf geben kann, weil deutsche Behörden unter Umständen zur Passbeschaffung und -vorlage auffordern (etwa im Einbürgerungsverfahren) und dann gerade kein Widerrufsgrund vorliegen wird, sollte so eine behördliche Aufforderung abgewartet werden, um belastbar argumentieren zu können.
- Das Bundessozialgericht wird ausweislich der von ihm veröffentlichten Terminvorschau am 30. September 2026 über eine Reihe von Revisionsverfahren entscheiden, in denen es unter anderem um die Rechtmäßigkeit (oder eben Rechtswidrigkeit) von Anspruchseinschränkungen auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes geht.



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