- Pro Asyl zieht in einem am 21. September 20226 veröffentlichten Policy Paper „Abschreckung, Druck und Rechtsverstöße“ eine erste Bilanz nach 100 Tagen GEAS und beklagt in vielen Einzelfällen rechtswidriges Behördenhandeln, das jeweils erst durch anwaltliche Intervention oder gerichtliche Entscheidungen korrigiert werde.
- Für eine laufende Recherche zur Situation von Rückkehrern nach Griechenland sucht der unabhängige Forscher Michael Kientzle Personen für vertrauliche Interviews, die in Griechenland internationalen Schutz erhalten haben und vor etwa 1 bis 12 Monaten aus einem anderen europäischen Staat nach Griechenland zurückgekehrt sind. Ziel ist es, konkrete Informationen über die Situation nach der Rückkehr, insbesondere zu Unterkunft, Arbeit und Sicherung des Lebensunterhalts, systematisch zu dokumentieren und in einem Bericht aufzubereiten, der Anwälten und Gerichten zur Verfügung gestellt wird. Weitere Informationen sowie ein kurzer Interviewaufruf in unterschiedlichen Sprachen zur Weiterleitung können direkt per E-Mail bei Michael Kientzle angefragt werden: mkientzle@proton.me.
- Es gibt, so ein Bericht in der FAZ am 2. Oktober 2026, Überlegungen, die Grundrechtsbeauftragten abzuziehen, die derzeit jeden Frontex-Einsatz begleiten. Seit die Behörde den Grundrechtsschutz verstärkt habe, seien die Staaten sehr zögerlich damit, EU-Grenzschützer überhaupt anzufordern. Der Vorstand der Europäischen Volkspartei habe die EU am Dienstag aufgefordert, „alle Grundrechtsbeauftragten von Frontex zur Grundrechteagentur der Europäischen Union zu verlegen, um die Grundrechtsarbeit in den EU-Agenturen zu straffen und die operative Effizienz von Frontex zu steigern“.
- Die Legal Tribune Online berichtet am 5. Oktober 2026 über aktuelle Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Cottbus, wonach die Anordnung von Asylgrenzverfahren (§ 18a Abs. 6 AsylG) durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am Flughafen Berlin-Brandenburg derzeit rechtswidrig ist, weil das BAMF zwar für die Durchführung der Asylverfahren zuständig sei, die Unterbringung aber durch eine Behörde des Landes Brandenburg verantwortet werde, gegenüber der das BAMF nicht kontroll- oder weisungsberechtigt sei. Das verstoße gegen Art. 54 Abs. 2 der EU-Asylverfahrensverordnung, wonach die Unterbringung von Familien mit minderjährigen Kindern im Grenzverfahren bestimmten Standards entsprechen müsse, und mache das Grenzverfahren insgesamt rechtswidrig.



Schreibe einen Kommentar