Vermischte Nachrichten KW 45/2026

  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einer am 3. November 2026 veröffentlichten Pressemitteilung mitgeteilt, dass er am 24. November seine (mit Spannung erwarteten) Urteile in den drei bei der Großen Kammer des Gerichtshofs anhängigen Pushback-Verfahren verkünden wird.
  • In einem neuen beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Vorabentscheidungsverfahren (Rs. C-896/26, Boshuis) geht es um die Fragen, ob Mitgliedstaaten nach Ablehnung des Asylantrags eines unbegleiteten Minderjährigen sofort entscheiden müssen, ob gegen den Minderjährigen eine Rückkehrentscheidung erlassen wird, und ob die frühere Minderjährigkeit auch nach Erreichen der Volljährigkeit in die Zukunft gerichtet „fortwirkt“.
  • Mit Beschluss vom 25. September 2026 (Az. 1 V 1.26) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass dann, wenn im Anwendungsbereich des § 52 Nr. 2 Satz 3 Halbs. 1 VwGO Verfahren von mehreren Familienangehörigen eines Klägers bei unterschiedlichen, jeweils örtlich zuständigen Verwaltungsgerichten anhängig sind, für das Verfahren des Klägers dasjenige Verwaltungsgericht örtlich zuständig ist, bei dem zuerst das Verfahren eines Familienangehörigen anhängig geworden ist.
  • In einer aktuellen Online-Petition wird gefordert, die Professur für Recht und Migration an der Humboldt-Universität zu Berlin über den 30. September 2028 hinaus dauerhaft an der Juristischen Fakultät der Universität zu verankern und damit zugleich die Voraussetzungen für den langfristigen Fortbestand der Refugee Law Clinic Berlin zu sichern. Eine Mitzeichnung der Petition ist noch bis zum 13. November 2026 möglich.

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    In seiner Entscheidung vom 27. Januar 2025 (M.F. und L.B. gg. Schweiz) hat der UN-Kinderrechtsausschuss mit Blick auf die Verweigerung eines Aufenthaltstitels für den Vater dreier Kinder und die damit verbundene Trennung der Familie mehrheitlich keine Konventionsverletzung festgestellt, gleichzeitig aber Maßstäbe für die Abwägung von Ausweisungsinteressen einerseits und Kindeswohl andererseits aufgestellt. Zudem wurde eine abweichende… Weiterlesen..

  • Erzwungene Ausreise aus Kroatien ohne Zugang zum Asylverfahren

    In seinem Urteil vom 17. Juli 2025 (Az. 38776/21, Y.K. gegen Kroatien) sieht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der erzwungenen Ausreise eines türkischen Staatsangehörigen aus Kroatien eine Verletzung der verfahrensrechtlichen Anforderungen des Refoulement-Verbots nach Art. 3 EMRK. Zugleich stellte der Gerichtshof auch einen Verstoß gegen das Recht auf wirksame Beschwerde nach Art. 13 iVm… Weiterlesen..

  • Kluth, Maor, Kurzidem, Einführung in das reformierte Gemeinsame Europäische Asylrecht

    Zugegeben: Es ist für den Rezensenten in aller Regel einfacher als für die Autoren des zu rezensierenden Werks, und diese Rezension bildet keine Ausnahme. Dass es auch mehr als ein Vierteljahr nach dem Beginn der Anwendbarkeit des neuen GEAS-Rechts noch immer kaum monographische Darstellungen zum neuen Recht gibt und dass bereits länger angekündigte Titel sich… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871