- Vom 12. bis zum 14. Juni 2026 finden in Jena die ersten anwaltlichen Migrationsrechtstage statt. Unter dem Generalthema „Entgrenzt“ geht es um Grenzen und darum, sie zu überschreiten, zu hinterfragen und aufzulösen. Das klingt vielversprechend, das überaus spannende Programm gibt es hier. Anmeldungen sind noch bis Ende Februar 2026 möglich.
- Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat gemeinsam mit Kabul Luftbrücke eine Musterverfassungsbeschwerde für Schutzsuchende aus deutschen Aufnahmeprogrammen (166 Seiten ohne Anlagen!) veröffentlicht. Das Muster betrifft zurückgenommene Aufnahmeerklärungen nach § 22 Satz 2 AufenthG.
- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sein Dokument mit häufig gestellten Fragen (FAQ) zur Handhabung von migrationsrechtlichen Verfahren vor dem Gerichtshof aktualisiert. In dem FAQ-Dokument versucht der Gerichtshof offenbar, seine Rolle als möglichst unbedeutend zu beschreiben. Hintergrund ist sicherlich die Debatte um die künftige Rolle des Gerichtshofs, die durch den kritischen Brief von neun europäischen Staats- und Regierungschefs im Mai 2025 losgetreten wurde.
- In einem umfangreichen und lesenswerten Online-Beitrag bespricht Eunseo Hong das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 5. Februar 2026 (Rs. C-718/24, Aleb), in der es um die Reichweite der (derzeitigen) europäischen Drittstaatenregelung ging.
- Im Verfassungsblog analysiert Georgios Athanasiou das Frontex-Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 18. Dezember 2025 (Rs. C-136/24 P, Hamoudi gg. Frontex). Er weist auf ein weiteres am Europäischen Gericht anhängiges Verfahren hin (Rs. T-511/24, FM gg. Frontex) und zeigt zwei unterschiedliche Wege auf, wie das Gericht (das nicht mit dem Gerichtshof identisch ist) mit dem Urteil des Gerichtshofs umgehen könnte.
- Das Bundesverwaltungsgericht hat den Volltext seines Urteils vom 18. Dezember 2025 (Az. 1 C 27.24) zur „Fortentwicklung“ des Stufenmodells zur Identitätsklärung im Einbürgerungsverfahren veröffentlicht; der HRRF-Newsletter hatte bereits berichtet.
- Der italienische Staat wurde Medienberichten vom 19. Februar 2026 zufolge von einem Gericht auf Sizilien dazu verurteilt, 76.000 Euro Schadensersatz an die deutsche NGO Sea Watch zu zahlen, weil ein Seenotrettungsschiff der Organisation im Jahr 2019 rechtswidrig festgesetzt worden war. Die italienische Ministerpräsidentin Meloni wird mit der Aussage zitiert, dass die Gerichtsentscheidung dem „Willen des Volkes“ zuwiderliefe und „objektiv betrachtet absurd“ sei.

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