Das Bundesverwaltungsgericht hat den Volltext seines Urteils vom 22. Februar 2024 (Az. 1 C 12.22) veröffentlicht, in dem es um den Umfang der Haftung eines Beförderungsunternehmers nach § 66 Abs. 3 Satz 1 AufenthG ging und zu dem das Gericht bereits am 22. Februar 2024 eine Pressemitteilung veröffentlicht hatte (siehe HRRF-Newsletter Nr. 133).
Mit Beschluss vom 12. Februar 2024 (Az. 1 B 35.23) hat das Bundesverwaltungsgericht eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Dezember 2023 (Az. OVG 3 B 43/23) zurückgewiesen. In dem Verfahren ging es um den Nachzug von Eltern zu ihren volljährigen Kindern, die Kläger wollten im Revisionsverfahren Fragen des Familiennachzugs minderjähriger Geschwisterkinder im Rahmen des Nachzugs der Eltern zu minderjährigen Stammberechtigten klären lassen.
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