Vermischtes vom BVerwG

Die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Rücküberstellung anerkannter Schutzberechtigter nach Italien (beginnend mit Urteil vom 20. Juli 2021, Az. 11 A 1674/20.A) besteht vor dem Bundesverwaltungsgericht erneut, das es in seinem Beschluss vom 30. August 2022 (Az. 1 B 54.22) abgelehnt hat, einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des OVG Münster stattzugeben. Das OVG Münster habe nicht dadurch gegen den Überzeugungsgrundsatz bzw. gegen die Amtsaufklärungspflicht oder sonstige Verfahrensvorschriften verstoßen, indem es zu der Bewertung gelangt sei, im Fall der Rücküberstellung des Klägers nach Italien werde er als anerkannter Schutzberechtigter mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit keinen Zugang zu einer Aufnahmeeinrichtung oder zu einer anderweitigen menschenwürdigen Unterkunft erlangen sowie seine Existenz weder durch Erwerbstätigkeit noch durch staatliche oder sonstige Unterstützung sichern können, sodass ihm eine Verletzung seiner durch Art. 4 GRCh geschützten Rechte drohe. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge scheint mit der Rechtsprechung des OVG Münster zur Rücküberstellung anerkannter Schutzberechtigter nach Italien so sehr nicht einverstanden zu sein, dass es in nunmehr unzähligen Verfahren versucht, jedoch bislang in Gänze erfolglos, eine inhaltliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts herbeizuführen.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871