Mit Urteil vom 25. März 2022 (Az. 4 K 476/21.MZ) hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden, dass sich die für die Einbürgerung eines Ausländers erforderliche Klärung seiner Identität und Staatsangehörigkeit im Einzelfall auch aus Erklärungen und Identitätsunterlagen von Familienangehörigen ergeben kann. Sei der Betroffene in unverschuldeter Beweisnot, so das VG, könnten auch sonstige Beweismittel wie Befragung oder Erklärungen von Zeugen zur Klärung seiner Identität herangezogen werden.
Schreibe einen Kommentar