Zurückverweisung bei fehlender Sachentscheidung

Ein Verwaltungsgericht hat im Sinne von § 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AsylG auch dann nicht „in der Sache selbst“ entschieden, wenn es zwar den Tenor seines Urteils verkündet, diesem aber keine Entscheidungsgründe mehr beigegeben hat, meint der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in seinem Beschluss vom 26. März 2024 (Az. A 9 S 422/22). Das Verwaltungsgericht habe im entschiedenen Fall zwar im Anschluss an die mündliche Verhandlung einen klageabweisenden Tenor verkündet, zur Abfassung des Urteils sei es jedoch nicht mehr gekommen. Aus welchen Gründen das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen habe, ergebe sich aus dem Urteil deshalb nicht, und sei das Klagebegehren damit allenfalls formal beschieden worden, ohne dass aber eine Erörterung der Sache vorliegen würde, die den Gegenstand einer Überprüfung im Berufungsverfahren bilden könnte. Außerdem stehe bei § 79 Abs. 2 Satz 1 AsylG die Zurückverweisung, anders als bei der Zurückverweisung nach § 130 Abs. 2 VwGO, im Ermessen des Berufungsgerichts, so dass eine Zurückverweisung nicht den Ausnahmefall darstelle.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle Gesetzgebung im Herbst 2026

    Herbstzeit ist Erntezeit, und das gilt auch für die Tätigkeit des Gesetzgebers. Was liegt näher als ein kurzer Überblick über neue gesetzliche Regelungen aus Europa und Deutschland im Migrations- und Flüchtlingsrecht. Europa Der wohl endgültige deutschsprachige Entwurfstext der neuen EU-Rückführungsverordnung wurde am 16. September 2026 in einem EU-Ratsdokument veröffentlicht. Der EU-Ministerrat wurde gebeten, die Verordnung… Weiterlesen..

  • Neues Rechtsgutachten: Wie im Asylverfahren die Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen zu wahren sind

    Dieser Beitrag ist im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht entstanden. UN-Sichtbar hat bereits mehrere Entscheidungen des UN-BRK-Fachausschusses als Kurzanalysen veröffentlicht. Handicap International e. V. – Crossroads (HI) hat am 17. September 2026 ein neues Rechtsgutachten veröffentlicht, das untersucht, wie Asylverfahren und Schutzentscheidungen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgestaltet… Weiterlesen..

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871