EGMR: Vorläufige Maßnahme gegen Griechenland

Die griechische NGO HumanRights360 hat erreicht, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 16. März 2022 eine einstweilige Maßnahme gegen Griechenland erlassen hat (Az. 13624/22), die Griechenland dazu verpflichtet, insgesamt 30 syrische Flüchtlinge zunächst bis zum 30. März 2022 nicht aus Griechenland abzuschieben und ihnen angemessene Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren. Die Flüchtlinge befinden sich anscheinend auf einer Insel im Grenzfluss Evros, von dem regelmäßig Pushbacks berichtet werden.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871