EGMR: Vorläufige Maßnahme gegen Griechenland

Die griechische NGO HumanRights360 hat erreicht, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 16. März 2022 eine einstweilige Maßnahme gegen Griechenland erlassen hat (Az. 13624/22), die Griechenland dazu verpflichtet, insgesamt 30 syrische Flüchtlinge zunächst bis zum 30. März 2022 nicht aus Griechenland abzuschieben und ihnen angemessene Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren. Die Flüchtlinge befinden sich anscheinend auf einer Insel im Grenzfluss Evros, von dem regelmäßig Pushbacks berichtet werden.

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ISSN 2943-2871