Enthält ein positiver Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge keine inhaltliche Begründung, so kann man auch nicht wissen, warum das Bundesamt positiv entschieden hat, und ob das etwa mit einer gegen den ursprünglichen Bescheid erhobenen Verfassungsbeschwerde zusammenhängt. Das meint jedenfalls das Bundesverfassungsgericht, das die Erstattung von Auslagen in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren mit dieser Begründung ablehnte. Außerdem in dieser Ausgabe des HRRF-Newsletters Entscheidungen zu Dublin- und Drittstaaten-Überstellungen nach Griechenland, Italien und Spanien, zwei weitere Verfassungsbeschwerden, Wehrdienstentziehung in Syrien, Durchsuchungsanordnungen nach § 58 AufenthG und zum Unterschied zwischen einer Berufung und einem Berufungszulassungsantrag.