Das Oberverwaltungsgericht Schleswig berichtet in einer Pressemitteilung vom 18. Dezember 2023 über vier aktuelle Entscheidungen des Gerichts vom 12. und 14. Dezember 2023, die Schutzsuchende aus dem Iran betreffen. Eine Verfolgungsgefahr sei unter anderem bei Frauen anzunehmen, bei denen ein identitätsprägendes Bekenntnis zu westlichen Werten bestehe, aufgrund derer sie sich nicht diesen Werten widersprechenden Vorschriften des iranischen Staates unterwerfen wollten; dazu zähle, kein Kopftuch zu tragen und sich insbesondere für die Gleichheit der Geschlechter einzusetzen. Auch der Einsatz für die Rechte der Ahwazi im Iran könne von Iran als regimekritisch bewertet werden und begründe eine Verfolgungsgefahr.
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