Bereits im HRRF-Newsletter Nr. 124 wurde über den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. November 2023 (Az. 2 BvR 441/23) berichtet, wonach eine Verpflichtung zur Nachholung des Visumverfahrens Grundrechte verletzen kann und im entschiedenen Verfahren auch verletzt hat. In einem Interview mit Pro Asyl erläutert Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser jetzt, wie es zu dieser Entscheidung gekommen ist und welche strukturellen Missstände im deutschen Aufenthaltsrecht dahinter stehen und reformiert gehören.
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