Das Verwaltungsgericht Düsseldorf informiert in seinem am 9. April 2024 veröffentlichten Jahresbericht 2024 über seine Tätigkeit im Jahr 2023 unter anderem in asylrechtlichen Verfahren. Asylverfahren hätten in 2023 nahezu 42% aller Verfahrenseingänge am Gericht ausgemacht, Dublin-Verfahren etwa 17%. Der Jahresbericht beschränkt sich keineswegs auf eine sachliche Information über die Tätigkeit des Gerichts, sondern weiß ganz genau, was in Deutschland alles nicht funktioniert. Insbesondere insinuierten Politik und Medien zu Unrecht, dass lange Verfahrensdauern bei den Verwaltungsgerichten maßgeblich zu überlangen Asylverfahren sowie zum dauerhaften Verbleib von Ausländern ohne Bleiberecht beitrügen. „Kern des Problems“ sei vielmehr, dass ablehnende Entscheidungen des Gerichts „auch nach Monaten“ nicht umgesetzt würden. Es könne nur „zum wiederholten Male“ darauf aufmerksam gemacht werden, dass die „Probleme der Massenmigration“ so lange andauern würden, wie einerseits die Einwanderung in die Europäische Union nicht „wirksam begrenzt werde“ und andererseits Rückführungen in die Heimatländer nur in unzureichender Zahl stattfänden. Ach, wenn nur alles so einfach wäre wie in der heilen Welt einer Gerichtspressestelle.
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