Die nordrhein-westfälische Landesregierung will laut einer Pressemitteilung des Justizministeriums vom 29. Mai 2024 die Zuständigkeit für asylgerichtliche Verfahren zu bestimmten Herkunftsstaaten bei einzelnen nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten konzentrieren, nämlich durch die Bildung sogenannter „Herkunftscluster“, und erhofft sich dadurch eine effizientere Bearbeitung asylgerichtlicher Verfahren. Mit Ausnahme der Verfahren zu den am stärksten vertretenen 22 Herkunftsstaaten soll jeweils nur noch ein Verwaltungsgericht für alle asylgerichtlichen Verfahren zu bestimmten Herkunftsregionen zuständig sein, nämlich das VG Gelsenkirchen für Südosteuropa, das VG Köln für Maghreb-Staaten, den Nahen Osten und für arabische Staaten, das VG Aachen für das östliche Afrika, das VG Minden für die Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, für Amerika, das südliche Afrika sowie für zunächst sechs Monate für den Irak, das VG Düsseldorf für Süd- und Südostasien und Georgien, das VG Münster für Indien, Bangladesch und Sri Lanka sowie das VG Arnsberg für das westliche Afrika. Eine ähnliche Zuständigkeitskonzentration hat unlängst bereits Hessen eingeführt.
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