Große EGMR-Kammer übernimmt Verfahren zu polnischen Pushbacks

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 26. Juni 2024 in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass die für das Individualbeschwerdeverfahren R.A. u.a. gegen Polen (Az. 42120/21) zuständige Kammer des EGMR ihre Zuständigkeit an die Große Kammer des EGMR abgegeben hat. In dem Verfahren geht es um eine Gruppe von 32 afghanischen Staatsangehörigen, die im Sommer 2021 an der polnisch-belarussischen Grenze gestrandet war und unter anderem im Oktober 2021 von der polnischen Polizei im Wege eines Pushbacks zurück nach Belarus geschoben wurde. Der EGMR hatte in diesem Verfahren bereits mehrere vorläufige Maßnahmen gegen Polen erlassen (siehe etwa HRRF-Newsletter Nr. 10). Gemäß Art. 30 EMRK kann eine Kammer ihre Zuständigkeit auf die aus 17 Richterinnen und Richtern bestehende Große Kammer übertragen, wenn ein Verfahren eine „schwerwiegende Frage der Auslegung“ der EMRK oder ihrer Protokolle aufwirft oder wenn eine Entscheidung zu einer Abweichung von einem früheren EGMR-Urteil führen kann.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Neue EU-Rückführungsverordnung: Was man wissen muss

    Die neue EU-Rückführungsverordnung setzt gewissermaßen einen Schlussstein unter die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die 2024 mit der Verabschiedung des GEAS-Reformpakets ihren Höhepunkt erreicht hat. Wenngleich die Rückführungsverordnung formal nicht Bestandteil gerade des Gemeinsamen Asylsystems ist, sondern allgemeiner zum Europäischen Migrationsrecht zu zählen ist, bestehen zahlreiche Verbindungen zwischen den beiden Regelungsbereichen. Diese Einführung ist der… Weiterlesen..

  • Serbien: Unzulässige Haft und Zurückschiebung von Asylsuchenden an der Grenze

    In dem Fall von zwei afghanischen Beschwerdeführenden, die Anfang 2017 nach Grenzübertritt in Serbien inhaftiert und ohne individuelle Prüfung ihrer Asylanträge nach Bulgarien zurückgeschoben wurden, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 3. Februar 2026 (Az. 57175/17), O.H. u.a. gg. Serbien eine Verletzung des Zurückweisungsverbots nach Art. 3 EMRK, des Rechts… Weiterlesen..

  • Aktuelle Gesetzgebung im Herbst 2026

    Herbstzeit ist Erntezeit, und das gilt auch für die Tätigkeit des Gesetzgebers. Was liegt näher als ein kurzer Überblick über neue gesetzliche Regelungen aus Europa und Deutschland im Migrations- und Flüchtlingsrecht. Europa Der wohl endgültige deutschsprachige Entwurfstext der neuen EU-Rückführungsverordnung wurde am 16. September 2026 in einem EU-Ratsdokument veröffentlicht. Der EU-Ministerrat wurde gebeten, die Verordnung… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871