Die Stadt Bonn ist mit ihrem Versuch, einen der salafistischen Szene zugerechneten Prediger in den Kosovo abzuschieben, in zwei Eilverfahren sowohl vor dem Verwaltungsgericht Köln (Beschluss vom 2. Oktober 2024, Az. 5 L 1832/24 sowie Pressemitteilung vom selben Tag) als auch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (siehe die Pressemitteilung des Gerichts vom 11. Oktober 2024) gescheitert. Die Stadt Bonn habe keine Gefahren benannt, die von dem betroffenen Prediger konkret ausgingen und wegen derer er die Ausweisung und Abschiebung in den Kosovo zunächst hinzunehmen hätte. Vielmehr beruhe das vorgelegte Material zu erheblichen Teilen auf bloßen Annahmen.
Schreibe einen Kommentar