Einstweilen keine Asylverfahren in Albanien

In einer Pressemitteilung vom 18. Oktober 2024 berichtet das Tribunale Ordinario (Zivilgericht) in Rom über seine Entscheidung vom selben Tag, die Rückholung von zwölf Schutzsuchenden nach Italien anzuordnen, die zuvor von der italienischen Regierung in das von ihr errichtete Migrationszentrum in Albanien verbracht worden waren. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Herkunftsländer der betroffenen Schutzsuchenden vor dem Hintergrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Oktober 2024 (Rs. C-406/22) keine sicheren Herkunftsstaaten seien, so dass ihre Asylverfahren nicht als Grenzverfahren durchzuführen seien, was in der Vereinbarung zwischen Italien und Albanien aber vorausgesetzt werde. Die italienische Regierung versucht derweil, diese Entscheidung mit einem am 23. Oktober 2024 veröffentlichten Dekret auszuhebeln, das eine angepasste Liste sicherer Herkunftsstaaten enthält, offenbar mit der Argumentation, dass sich die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof nur auf solche Herkunftsstaaten beziehe, die nicht ihr gesamtes Territorium kontrollierten, nicht jedoch auch auf Herkunftsstaaten, in denen lediglich bestimmte Gruppen von Menschen von Verfolgung bedroht seien.

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ISSN 2943-2871