Besserer Schutz für Frauen, Gaza und Diskretionsgebot

  • Januar 2024. Der EuGH präzisiert die Voraussetzungen für die Gewährung internationalen Schutzes wegen häuslicher Gewalt, die Verfolgung im Sinne der EU-Qualifikationsrichtlinie darstellen kann (HRRF-Newsletter Nr. 128).
  • Juni 2024. Der EuGH stellt fest, dass Frauen, die als gemeinsames Merkmal ihre tatsächliche Identifizierung mit dem Grundwert der Gleichheit von Frauen und Männern teilen, zu der es im Zuge ihres Aufenthalts in einem EU-Staat gekommen ist, als einer „bestimmten sozialen Gruppe“ zugehörig angesehen werden können (HRRF-Newsletter Nr. 149), und entscheidet, dass die Gewährung von Flüchtlingsschutz für UNRWA-Palästinaflüchtlinge aus dem Gazastreifen möglich ist, wenn dort keine menschenwürdigen Lebensbedingungen mehr gewährleistet werden können (ebenfalls HRRF-Newsletter Nr. 149).
  • Oktober 2024. Der EuGH hat keine Zweifel daran, dass die diskriminierenden Maßnahmen des afghanischen Taliban-Regimes gegen Frauen sowohl aufgrund ihrer Intensität und ihrer kumulativen Wirkung als auch aufgrund der Folgen, die sie für betroffene Frauen haben, Verfolgung im Sinne der EU-Qualifikationsrichtlinie darstellen (HRRF-Newsletter Nr. 166).
  • November 2024. Der EGMR stellt klar, dass niemand verpflichtet ist, seine sexuelle Orientierung zu verbergen, um Verfolgung zu vermeiden (HRRF-Newsletter Nr. 174).

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ISSN 2943-2871