Sowohl das Landgericht Paderborn (siehe unten) als auch das Abschiebungsreporting NRW berichten über die rechtswidrige Abschiebung eines Schutzsuchenden aus Nordrhein-Westfalen in die Türkei im Dezember 2024, bei der eine entgegenstehende gerichtliche Eilentscheidung ignoriert wurde. Der Betroffene, der einen Asylfolgeantrag gestellt hatte, war von der Stadt Arnsberg am Morgen des 9. Dezember 2024 zur Abschiebung abgeholt worden, weil die Stadt „wohl aufgrund eines Behördenversehens“ (so das Landgericht Paderborn, siehe unten) vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Mitteilung erhalten hatte, dass kein Folgeantrag gestellt worden sei. Das zuständige Verwaltungsgericht Arnsberg hatte den Vollzug der Abschiebung daraufhin noch am Vormittag desselben Tages untersagt (Az. 10 L 1341/24), allerdings soll die Bundespolizei einem Abbruch des Starts des Flugzeugs am Flughafen Köln/Bonn nicht zugestimmt haben. Die Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen scheinen das Rundschreiben des Oberverwaltungsgerichts Münster von November 2022, wonach eine Abschiebung auch noch während des Flugs abgebrochen werden können muss, wohl nicht mehr sonderlich ernst zu nehmen. Der HRRF-Newsletter hat zuletzt in Ausgabe Nr. 165 über rechtswidrige Abschiebungen aus Nordrhein-Westfalen berichtet.
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