Allerorten wird offenbar nicht nur geklagt, sondern auch gejammert, nämlich aktuell über eine Anfang 2025 in vielen Bundesländern steigende Zahl neuer asylgerichtlicher Klagen. Jammern gehört zwar sozusagen zum Geschäft (siehe zuletzt HRRF-Newsletter Nr. 186), diesmal soll aber das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schuld sein, weil es zuletzt über mehr Asylanträge entschieden hat. Jedenfalls sehen Verwaltungsrichter in Thüringen die Asylrechtsprechung „kurz vor dem Kollaps“ und soll sich die Zahl der Asylklagen in Sachsen „fast verdoppelt“ und in Mecklenburg-Vorpommern „mehr als verdoppelt“ haben, ist aber immerhin die Situation in Sachsen-Anhalt „noch nicht so dramatisch“. Kreativer Umgang mit Statistik zahlt sich wie üblich aus, weil die Zahl der Asylklagen in Niedersachsen im Vergleich zum Vorjahr wahlweise entweder um 120% oder um 190% gestiegen sein soll.
Es bleibt bei der vergleichsweise einfachen Wahrheit, dass doch vor allem qualitativ bessere Bundesamtsbescheide einen Beitrag zur Entlastung der Verwaltungsgerichte leisten würden. Das ist freilich aus mehreren Gründen praktisch nicht möglich.
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