Anspruch auf schnelle Rechtsbehelfsverfahren

Der Europäische Gerichtshof meint in seinem Urteil vom 19. Juni 2025 (Rs. C-299/23), dass die REST-Richtlinie 2016/801/EU über Aufenthalte u.a. zu Forschungs- oder Studienzwecken die Mitgliedstaaten nicht zur Einrichtung besonderer gerichtlicher Eilverfahren zur Durchsetzung des durch die Richtlinie gewährten Anspruchs auf ein Aufenthaltsrecht verpflichtet, dass jedoch die Korrektur einer rechtswidrigen Behördenentscheidung innerhalb kurzer Zeit möglich sein muss. In dem Verfahren ging es um die Praxis belgischer Behörden, über Anträge auf Aufenthaltstitel für ein Studium in Belgien erst kurz vor Beginn des Studienjahres zu entscheiden, so dass es bei der Ablehnung eines Antrags meist nicht mehr möglich war, eine Überprüfung der Entscheidung zu erreichen, ohne das Studienjahr zu versäumen.

Die Aussagen des Gerichtshofs lassen sich auch wegen der Bezugnahme des Gerichtshofs auf Art. 47 GRCh vermutlich verallgemeinern und auf alle europarechtlich determinierten Entscheidungen über die Erteilung von Aufenthaltstiteln übertragen. Nationale Verwaltungs- und Rechtsbehelfsverfahren müssen also in zeitlicher Hinsicht so ausgestaltet sein, dass sie Betroffenen nicht systematisch die Möglichkeit nehmen, ihre aus Europarecht folgenden Rechte tatsächlich auszuüben.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Newsletter

  • Mehrere Monate

    Müssen Ausländerbehörden bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse prüfen, obwohl sie dafür nach deutschem Recht gar nicht zuständig sind, oder bleibt es bei der Zuständigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge? Ein EuGH-Urteil aus dem vergangenen Herbst sorgt jedenfalls bei mir für Verwirrung, und eine…

    Weiterlesen..

  • Refoulement by Proxy

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weiß auch nicht mehr weiter und erklärt sich für unzuständig, wenn es um die Externalisierung von Pushbacks im Mittelmeer geht. Dafür scheint aber in der beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Schadensersatzklage gegen die EU-Grenzschutzagentur Frontex das letzte Wort noch nicht gesprochen zu…

    Weiterlesen..

  • Verbleibende Spielräume

    Der in dieser Einleitung zur Verfügung stehende Platz soll heute ausnahmsweise nicht dazu verwendet werden, um auf die (zahlreichen) wichtigen Entscheidungen der Woche hinzuweisen. Stattdessen geht es um die HRRF-Website, die in dieser Woche nicht nur sozusagen runderneuert wurde, damit sie noch mehr Inhalte und viele…

    Weiterlesen..

  • Herausragende Bedeutung

    Das Bundesverfassungsgericht legt nach und rügt erneut einen Grundrechtsverstoß bei der Anordnung von Abschiebungshaft, während der Bundesgerichtshof bei der Anordnung von Abschiebungshaft in einem anderen Verfahren eher großzügige Standards anwendet. Daneben geht es in dieser Woche um eine willkürliche Kostenentscheidung eines Sozialgerichts, ein beim Europäischen Gerichtshof…

    Weiterlesen..

  • Rechtsstaatliche Gesichtspunkte

    In den HRRF-Newsletter haben es diese Woche gleich drei aktuelle Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts geschafft, in denen es um rechtswidrige Abschiebungen und verweigerte Akteneinsicht, um gerichtliche Benachrichtigungspflichten bei der Anordnung von Abschiebungshaft und um die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch in Eilverfahren geht. Der Verwaltungsgerichtshof München nimmt derweil…

    Weiterlesen..

ISSN 2943-2871