Anspruch auf schnelle Rechtsbehelfsverfahren

Der Europäische Gerichtshof meint in seinem Urteil vom 19. Juni 2025 (Rs. C-299/23), dass die REST-Richtlinie 2016/801/EU über Aufenthalte u.a. zu Forschungs- oder Studienzwecken die Mitgliedstaaten nicht zur Einrichtung besonderer gerichtlicher Eilverfahren zur Durchsetzung des durch die Richtlinie gewährten Anspruchs auf ein Aufenthaltsrecht verpflichtet, dass jedoch die Korrektur einer rechtswidrigen Behördenentscheidung innerhalb kurzer Zeit möglich sein muss. In dem Verfahren ging es um die Praxis belgischer Behörden, über Anträge auf Aufenthaltstitel für ein Studium in Belgien erst kurz vor Beginn des Studienjahres zu entscheiden, so dass es bei der Ablehnung eines Antrags meist nicht mehr möglich war, eine Überprüfung der Entscheidung zu erreichen, ohne das Studienjahr zu versäumen.

Die Aussagen des Gerichtshofs lassen sich auch wegen der Bezugnahme des Gerichtshofs auf Art. 47 GRCh vermutlich verallgemeinern und auf alle europarechtlich determinierten Entscheidungen über die Erteilung von Aufenthaltstiteln übertragen. Nationale Verwaltungs- und Rechtsbehelfsverfahren müssen also in zeitlicher Hinsicht so ausgestaltet sein, dass sie Betroffenen nicht systematisch die Möglichkeit nehmen, ihre aus Europarecht folgenden Rechte tatsächlich auszuüben.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871