Tatsachenrevision zu Eritrea eingegangen

Das Bundesverwaltungsgericht informiert am 25. Februar 2026 in einer Pressemitteilung darüber, dass bei ihm eine Tatsachenrevision (§ 78 Abs. 8 AsylG) eingegangen ist, in der es um die Situation in Eritrea geht.

Es handelt sich vermutlich um das Verfahren, in dem der Verwaltungsgerichtshof Kassel im Oktober 2025 entschieden hatte, dass eritreischen Staatsangehörigen, die in Eritrea mit der Einberufung zum Nationaldienst rechnen müssen, aber durch die Abgabe einer Reueerklärung Diaspora-Status erhalten können, kein subsidiärer Schutz zuzuerkennen ist.

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ISSN 2943-2871