- Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet am 13. April 2026 über die zahlreichen Klagen afghanischer Staatsangehöriger gegen die Beendigung ihrer Aufnahmeverfahren in Deutschland. In dem Beitrag kommt eine betroffene afghanische Journalistin zu Wort, der eine Frist bis zum 13. April für ihren Auszug aus dem von Deutschland gestellten Gästehaus in Pakistan gesetzt wurde, und ihre Berliner Rechtsanwältin, die die Bundesregierung sinngemäß für überfordert hält.
- Dr. Marvin Waldvogel, Verwaltungsrichter in Gießen, nimmt in einem aktuellen Beitrag in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht die in § 78 Abs. 8a AsylG für (wenn ich richtig gerechnet habe) Anfang 2026 vorgesehene Evaluation der Tatsachenrevision vorweg und plädiert dafür, sie beizubehalten. Ein Revisionsurteil aufgrund einer Tatsachenrevision bedeute zumindest eine enorme Entlastung für die erste Instanz, weil sie keine eigene Erkenntnismittelrecherche mehr anstellen müsse. Das sehen diverse Verwaltungsgerichte allerdings dediziert anders.
- Nadja Neckermann, Verwaltungsrichterin in Wiesbaden, beschäftigt sich in einem ebenso aktuellen wie ausführlichen Beitrag in den Hessischen Verwaltungsblättern mit der Frage, wie sich ein Verwaltungsgericht verhalten soll, wenn beim Bundesverwaltungsgericht eine Tatsachenrevision anhängig ist, die zu einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht passt: Schnell noch entscheiden oder lieber aussetzen?


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