Vermischte Nachrichten KW 16/2026

  • Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet am 13. April 2026 über die zahlreichen Klagen afghanischer Staatsangehöriger gegen die Beendigung ihrer Aufnahmeverfahren in Deutschland. In dem Beitrag kommt eine betroffene afghanische Journalistin zu Wort, der eine Frist bis zum 13. April für ihren Auszug aus dem von Deutschland gestellten Gästehaus in Pakistan gesetzt wurde, und ihre Berliner Rechtsanwältin, die die Bundesregierung sinngemäß für überfordert hält.
  • Dr. Marvin Waldvogel, Verwaltungsrichter in Gießen, nimmt in einem aktuellen Beitrag in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht die in § 78 Abs. 8a AsylG für (wenn ich richtig gerechnet habe) Anfang 2026 vorgesehene Evaluation der Tatsachenrevision vorweg und plädiert dafür, sie beizubehalten. Ein Revisionsurteil aufgrund einer Tatsachenrevision bedeute zumindest eine enorme Entlastung für die erste Instanz, weil sie keine eigene Erkenntnismittelrecherche mehr anstellen müsse. Das sehen diverse Verwaltungsgerichte allerdings dediziert anders.
  • Nadja Neckermann, Verwaltungsrichterin in Wiesbaden, beschäftigt sich in einem ebenso aktuellen wie ausführlichen Beitrag in den Hessischen Verwaltungsblättern mit der Frage, wie sich ein Verwaltungsgericht verhalten soll, wenn beim Bundesverwaltungsgericht eine Tatsachenrevision anhängig ist, die zu einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht passt: Schnell noch entscheiden oder lieber aussetzen?

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  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

  • Menschenrechtswidrige Unterbringung von Kindern in ungarischer Transitzone

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 19. Juni 2025 (H.A. u.a. gg. Ungarn, Az. 39498/18) festgehalten, dass die sechsmonatige Unterbringung in einer ungarischen Transitzone eine faktische Inhaftierung ist und zumindest für minderjährige Kinder gegen das Verbot menschenrechtswidriger Behandlung verstößt. Für Erwachsene ohne besonderen Schutzbedarf sei die Unterbringung in den umstrittenen Transitzonen… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871