Keine Griechenland-Abschiebung bei Vulnerabilität

Wie das aussieht, wenn ein Verwaltungsgericht seine zunächst ablehnende Haltung zu einem asylgerichtlichen Klageverfahren nach der mündlichen Verhandlung korrigiert und den Asylbescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge am Ende aufhebt, zeigt das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 28. April 2026 (Az. Au 10 K 25.36545), in dem es um den Asylantrag einer aus dem Iran geflohenen Frau ging, die bereits in Griechenland internationalen Schutz erhalten hatte. Die Transsexualität der Klägerin belaste sie psychisch so stark, so das Verwaltungsgericht, dass sie als vulnerabel anzusehen sei. Es sei nicht vorstellbar, dass sie in den „überaus rauen Lebensumständen in Griechenland auf der Straße zurecht käme“.

Das Urteil ist lesenswert, weil die Einzelrichterin in ihm ausführlich erklärt, warum sie ihre zunächst ablehnende Haltung zur Klage und zur Klägerin geändert hat und warum die Vulnerabilität der Klägerin zur Folge hat, dass sie nicht auf ein Leben in Griechenland verwiesen werden darf.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Menschenrechtskommissar des Europarats warnt vor menschenrechtlichen Risiken geplanter „Return Hubs“

    Dieser Beitrag wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht von Gianna Wollmann erarbeitet und von Katharina Stübinger redigiert. Bereits im Juni 2026 wurde hier über die Kritik unabhängiger Menschenrechtsexpert*innen an der geplanten EU-Rückführungsverordnung berichtet.[1] Nun hat sich auch der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty, zu den geplanten „Return Hubs“… Weiterlesen..

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871