Drohende menschenrechtswidrige Behandlung in Afghanistan

Hier im HRRF-Newsletter wurde im vergangenen Monat schon kurz über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von Ende März 2026 berichtet, in dem der Gerichtshof festgestellt hatte, dass die Abschiebung eines Angehörigen der Hazara von Schweden nach Afghanistan zu einer Verletzung von Art. 3 EMRK führen würde. Im HRRF-Blog gibt es jetzt auch eine im Rahmen der Kooperation mit dem Projekt UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht entstandene ausführliche Analyse des Urteils.

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ISSN 2943-2871