- Das Deutsche Institut für Menschenrechte informiert in einer Pressemitteilung vom 19. August 2026 darüber, dass der unabhängige Monitoring-Mechanismus für die Screening- und Asylgrenzverfahren des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland seine Arbeit aufnimmt und dass Betroffene mögliche Rechtsverletzungen ab sofort niedrigschwellig über ein Online-Formular einreichen können; künftig sollen Beschwerden auch mündlich in über zehn Sprachen bei einer Beschwerde-Hotline eingereicht werden können.
- Die NGO Equal Rights hat am 19. August 2026 eine 29-seitige Checkliste zu behördlichen Verpflichtungen aus den GEAS-Rechtsakten und dem nationalen Recht für die anwaltliche und beratende Praxis veröffentlicht, die über 140 Einzelpflichten in zehn thematischen Kapiteln zusammenfasst – von Einreise und Screening über Zugang zum Verfahren, Aufnahme, Zuständigkeitsbestimmung, Asylverfahren und Rechtsschutz bis zu Schutzstatus und den besonderen Garantien für Minderjährige, vulnerable Personen und Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
- Ein ausführlicher Beitrag in der schweizerischen Wochenzeitung (WOZ) vom 20. August 2026 beschäftigt sich mit einem rechten Ränkespiel, in dem die Schutzgewährung für Afghaninnen, ein Asylrichter, das schweizerische Bundesverwaltungsgericht und diverse rechtskonservative Medien eine Rolle spielen.
- Ein von Sophia Eckert und Philip Rusche verfasstes und von handicap international und Crossroads herausgegebenes Rechtsgutachten zu Inklusion und Diskriminierungsschutz im Asylverfahren zeigt auf 113 Seiten, was die UN-Behindertenrechtskonvention für Asylverfahren und Schutzentscheidungen konkret bedeutet: von barrierefreien und bedarfsgerechten Verfahren über die Berücksichtigung behinderungsspezifischer Verfolgung bis zur Anwendung des aus der UN-BRK folgenden behinderungsspezifischen Non-Refoulement-Maßstabs bei der Prüfung von subsidiärem Schutz und Abschiebungsverboten.
- Im Verfassungsblog kommentiert Jona Höni am 13. August 2026 den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juli 2026, in dem das Gericht die Geltung des Willkürverbots auch bei der Abkehr von Afghanistan-Aufnahmen klargestellt hatte, und hält die Entscheidung für inkonsequent.
- Ein am 20. Juli 2026 veröffentlichtes, von Holger Hoffmann und Manuel Armbruster verfasstes Rechtsgutachten beschäftigt sich auf 22 Seiten mit der unentgeltlichen Rechtsauskunft gem. § 12 a und 12b AsylG im Rahmen der GEAS-Umsetzung in Deutschland und mit den Ansprüchen Schutzsuchender auf Rechtsberatung; das Gutachten kann auf der Website des Grünen-Europaabgeordneten Erik Marquardt heruntergeladen werden.



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