Im Herbst des vergangenen Jahres ging das Bundessozialgericht davon aus, dass die in § 3a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b sowie § 3a Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b AsylbLG geregelten gekürzten Grundleistungen in Aufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften (Stichwort „gemeinsames Wirtschaften“) verfassungswidrig sind (siehe HRRF-Newsletter Nr. 183), und hatte dem Bundesverfassungsgericht ein bei ihm anhängiges Verfahren vorgelegt. Jetzt hat der Fachbereich Arbeit und Soziales der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags die rechtlichen Hintergründe in einem zweiseitigen Papier zusammengefasst.
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