Entschädigung für immaterielle Schäden bei Nichtausschiffung

Der Kassationsgerichtshof in Rom hat den italienischen Staat mit Beschluss vom 7. März 2025 (Az. 17687/2024) dazu verpflichtet, Schadensersatz an eine Gruppe von Schutzsuchenden zu zahlen, die im August 2018 an Bord des Schiffs Diciotti im Hafen von Catania über zehn Tage festgehalten wurden. Bei der Entscheidung, die Schutzsuchenden an Bord des Schiffs festzuhalten, habe es sich nicht um einen rechtsfreien politischen Akt gehandelt, sondern um einen Verwaltungsakt. Er sei rechtswidrig gewesen, weil gemäß dem SAR-Übereinkommen der für die Rettung von Schiffbrüchigen verantwortliche Staat die Ausschiffung „innerhalb der kürzestmöglichen Zeit“ organisieren müsse, was nicht geschehen sei. Die Höhe des Schadensersatzes steht noch nicht fest.

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ISSN 2943-2871