Neue Zahlen zur asylgerichtlichen Statistik

Medienberichten vom 5. März 2025 zufolge (siehe etwa hier oder hier) sind bei deutschen Verwaltungsgerichten 2024 deutlich mehr asylgerichtliche Verfahren als noch im Vorjahr 2023 eingeleitet worden. Eine Umfrage der Deutschen Richterzeitung habe ergeben, dass 2024 bei den Gerichten mehr als 100.000 neue Klagen eingegangen seien, während es 2023 noch knapp 72.000 neue Klagen gewesen seien. Am schnellsten würden Verfahren in Rheinland-Pfalz entschieden (durchschnittliche Verfahrensdauer 5,4 Monate), am langsamsten in Hessen (durchschnittliche Verfahrensdauer 24,5 Monate). Ein paar Ungereimtheiten in den Zahlen gibt es, wenn etwa die Umfrage damit zitiert wird, dass in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2024 19.266 neue Verfahren eingeleitet worden seien, während das Oberverwaltungsgericht Münster kürzlich (siehe HRRF-Newsletter Nr. 185) von 26.500 neuen Verfahren sprach. Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes wird mit der Aussage zitiert, dass für eine weitere Verfahrensbeschleunigung neben einer weitergehenden Konzentration der Verfahren bei spezialisierten Asylkammern vor allem weitere Richter notwendig seien – an eine Verbesserung der Qualität von Asylentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge denkt er offenbar nicht.

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ISSN 2943-2871