Neue Zahlen zur asylgerichtlichen Statistik

Medienberichten vom 5. März 2025 zufolge (siehe etwa hier oder hier) sind bei deutschen Verwaltungsgerichten 2024 deutlich mehr asylgerichtliche Verfahren als noch im Vorjahr 2023 eingeleitet worden. Eine Umfrage der Deutschen Richterzeitung habe ergeben, dass 2024 bei den Gerichten mehr als 100.000 neue Klagen eingegangen seien, während es 2023 noch knapp 72.000 neue Klagen gewesen seien. Am schnellsten würden Verfahren in Rheinland-Pfalz entschieden (durchschnittliche Verfahrensdauer 5,4 Monate), am langsamsten in Hessen (durchschnittliche Verfahrensdauer 24,5 Monate). Ein paar Ungereimtheiten in den Zahlen gibt es, wenn etwa die Umfrage damit zitiert wird, dass in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2024 19.266 neue Verfahren eingeleitet worden seien, während das Oberverwaltungsgericht Münster kürzlich (siehe HRRF-Newsletter Nr. 185) von 26.500 neuen Verfahren sprach. Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes wird mit der Aussage zitiert, dass für eine weitere Verfahrensbeschleunigung neben einer weitergehenden Konzentration der Verfahren bei spezialisierten Asylkammern vor allem weitere Richter notwendig seien – an eine Verbesserung der Qualität von Asylentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge denkt er offenbar nicht.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871