Neue Zahlen zur asylgerichtlichen Statistik

Medienberichten vom 5. März 2025 zufolge (siehe etwa hier oder hier) sind bei deutschen Verwaltungsgerichten 2024 deutlich mehr asylgerichtliche Verfahren als noch im Vorjahr 2023 eingeleitet worden. Eine Umfrage der Deutschen Richterzeitung habe ergeben, dass 2024 bei den Gerichten mehr als 100.000 neue Klagen eingegangen seien, während es 2023 noch knapp 72.000 neue Klagen gewesen seien. Am schnellsten würden Verfahren in Rheinland-Pfalz entschieden (durchschnittliche Verfahrensdauer 5,4 Monate), am langsamsten in Hessen (durchschnittliche Verfahrensdauer 24,5 Monate). Ein paar Ungereimtheiten in den Zahlen gibt es, wenn etwa die Umfrage damit zitiert wird, dass in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2024 19.266 neue Verfahren eingeleitet worden seien, während das Oberverwaltungsgericht Münster kürzlich (siehe HRRF-Newsletter Nr. 185) von 26.500 neuen Verfahren sprach. Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes wird mit der Aussage zitiert, dass für eine weitere Verfahrensbeschleunigung neben einer weitergehenden Konzentration der Verfahren bei spezialisierten Asylkammern vor allem weitere Richter notwendig seien – an eine Verbesserung der Qualität von Asylentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge denkt er offenbar nicht.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

  • Menschenrechtswidrige Unterbringung von Kindern in ungarischer Transitzone

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 19. Juni 2025 (H.A. u.a. gg. Ungarn, Az. 39498/18) festgehalten, dass die sechsmonatige Unterbringung in einer ungarischen Transitzone eine faktische Inhaftierung ist und zumindest für minderjährige Kinder gegen das Verbot menschenrechtswidriger Behandlung verstößt. Für Erwachsene ohne besonderen Schutzbedarf sei die Unterbringung in den umstrittenen Transitzonen… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871