Automatischer Flüchtlingsschutz für Frauen aus Afghanistan

An der Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Oktober 2024 (Rs. C-608/22 u.a.) zur Verfolgung von Frauen in Afghanistan (siehe ausführlich HRRF-Newsletter Nr. 166) versucht sich das Verwaltungsgericht Berlin in seinem Urteil vom 28. Februar 2025 (Az. 24 K 104/23 A). Das Gericht teile die Einschätzung, dass für Frauen und Mädchen in Afghanistan allgemein eine begründete Furcht vor Verfolgung angenommen werden müsse, so dass derzeit nicht erforderlich sei, bei der individuellen Prüfung des Antrags einer aus Afghanistan stammenden Frau auf internationalen Schutz andere Aspekte ihrer persönlichen Umstände als ihr Geschlecht oder ihre Staatsangehörigkeit zu berücksichtigen. Es komme daher nicht darauf an, ob eine Schutzsuchende persönlich bereits Verfolgung erfahren habe oder ob sie in einem besonderen Maße in ihrer Lebensweise „verwestlicht“ sei.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Neue EU-Rückführungsverordnung: Was man wissen muss

    Die neue EU-Rückführungsverordnung setzt gewissermaßen einen Schlussstein unter die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die 2024 mit der Verabschiedung des GEAS-Reformpakets ihren Höhepunkt erreicht hat. Wenngleich die Rückführungsverordnung formal nicht Bestandteil gerade des Gemeinsamen Asylsystems ist, sondern allgemeiner zum Europäischen Migrationsrecht zu zählen ist, bestehen zahlreiche Verbindungen zwischen den beiden Regelungsbereichen. Diese Einführung ist der… Weiterlesen..

  • Serbien: Unzulässige Haft und Zurückschiebung von Asylsuchenden an der Grenze

    In dem Fall von zwei afghanischen Beschwerdeführenden, die Anfang 2017 nach Grenzübertritt in Serbien inhaftiert und ohne individuelle Prüfung ihrer Asylanträge nach Bulgarien zurückgeschoben wurden, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 3. Februar 2026 (Az. 57175/17), O.H. u.a. gg. Serbien eine Verletzung des Zurückweisungsverbots nach Art. 3 EMRK, des Rechts… Weiterlesen..

  • Aktuelle Gesetzgebung im Herbst 2026

    Herbstzeit ist Erntezeit, und das gilt auch für die Tätigkeit des Gesetzgebers. Was liegt näher als ein kurzer Überblick über neue gesetzliche Regelungen aus Europa und Deutschland im Migrations- und Flüchtlingsrecht. Europa Der wohl endgültige deutschsprachige Entwurfstext der neuen EU-Rückführungsverordnung wurde am 16. September 2026 in einem EU-Ratsdokument veröffentlicht. Der EU-Ministerrat wurde gebeten, die Verordnung… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871