Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich am 4. Juni 2024 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit den im Rahmen von zwei 2021 gegen Griechenland erhobenen Beschwerden (G.R.J u.a. gg. Griechenland, Az. 15067/21, und A.D. u.a. gg. Griechenland, Az. 24982/21) befasst, wonach Schutzsuchende in den Jahren 2019 und 2020 im Wege sogenannter Driftbacks von griechischen Behörden auf manövrierunfähigen Schlauchbooten ausgesetzt worden sein sollen, damit sie zurück in die Türkei treiben würden. Nichtregierungsorganisationen werfen Griechenland vor, diese Praxis routinemäßig anzuwenden, die griechische Regierung bestreitet das offenbar. Zu den rechtlichen Hintergründen und zu den Unwägbarkeiten dieses Verfahrens vor dem EGMR siehe etwa diesen aktuellen und instruktiven Beitrag von Constantin Hruschka.
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