Evakuierung aus dem Gazastreifen bei Familienzusammenführung?

In einem neuen Eilvorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (Rs. C-819/25 PPU, Gonrieh) fragt ein belgisches Gericht, wie weit die aus der EU-Richtlinie 2003/86/EG zur Familienzusammenführung folgenden Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur Familienzusammenführung in einer Situation gehen, in der sich Familienmitglieder im Gazastreifen aufhalten und ihn nicht verlassen können. Muss der EU-Staat den im Gazastreifen aufhältigen drittstaatsangehörigen Familienmitgliedern Unterstützung leisten, damit sie den Gazastreifen verlassen können, sie etwa auf eine nationale Evakuierungsliste setzen, oder Israel über das EU-Aufenthaltsrecht der betroffenen Familienmitglieder informieren?

Die mündliche Verhandlung in dem Verfahren ist für den 11. Februar 2026 angesetzt.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

  • Menschenrechtswidrige Unterbringung von Kindern in ungarischer Transitzone

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 19. Juni 2025 (H.A. u.a. gg. Ungarn, Az. 39498/18) festgehalten, dass die sechsmonatige Unterbringung in einer ungarischen Transitzone eine faktische Inhaftierung ist und zumindest für minderjährige Kinder gegen das Verbot menschenrechtswidriger Behandlung verstößt. Für Erwachsene ohne besonderen Schutzbedarf sei die Unterbringung in den umstrittenen Transitzonen… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871