Das neue europäische GEAS-Recht ist in vielen Details unklar und wirft Auslegungsfragen auf, für deren Klärung auch der Europäischen Gerichtshof zuständig ist. Wussten Sie, dass die unter bestimmten Umständen bestehende Verpflichtung nationaler Gerichte, den Gerichtshof im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens anzurufen, in das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren ausstrahlen kann und es dann erleichtert, die aufschiebende Wirkung von asylgerichtlichen Klagen zu erreichen? Ich habe dazu mal etwas aufgeschrieben.



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