In einem neuen Beitrag im HRRF-Blog, der im Rahmen der Kooperation mit dem Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht entstanden ist, wird über eine Entscheidung des UN-Ausschussses gegen Folter aus dem November 2024 berichtet, in dem es um die Gefahr einer menschenrechtswidrigen Kettenabschiebung aus Schweden über den Kosovo in die Türkei ging. es brauche stets, so der Ausschuss, eine individuelle Prüfung und eine differenzierte Betrachtung der „Beweislast“.



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