In seinem Urteil vom 14. Oktober 2025 (Az. 17622/21, F.M. u.a. gg. Griechenland) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Griechenland wegen der Verletzung von Art. 2 EMRK (Recht auf Leben) verurteilt. In dem Verfahren ging es um den Vorwurf unterlassener Seenotrettung, als bei einem Schiffsunglück in der Ägäis im März 2018 16 Menschen starben und die griechische Küstenwache trotz zahlreicher Notrufe und Positionsdaten über 24 Stunden lang untätig blieb. Die anschließenden strafrechtlichen Ermittlungen zu dem Vorfall durch die zuständige Staatsanwaltschaft am Marinegericht von Piräus seien außerdem unzureichend gewesen und hätten gravierende Mängel aufgewiesen.
Es ist jetzt schon ein paar Monate her seit der letzten Verurteilung Griechenlands wegen der Verletzung der Menschenrechte von Schutzsuchenden auf See, aber ein Trost ist das nicht. Die Verurteilungen im März 2025, im Januar 2024 oder etwa im Juli 2022 zeichnen ein klares Bild und Muster von menschenfeindlicher und menschenrechtsfeindlicher Gesinnung bei griechischen Behörden, jedenfalls in den Jahren 2014 bis 2018, in denen sich die abgeurteilten Sachverhalte zugetragen haben. Dass es auch danach nicht besser geworden ist, zeigt zum Beispiel die Katastrophe von Pylos im Juni 2023 mit etwa 650 ertrunkenen Schutzsuchenden.


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