Menschenrechtswidriger Schusswaffengebrauch gegenüber Schutzsuchenden auf See

Auch die griechische Küstenwache darf nicht einfach so Menschen auf Flüchtlingsbooten erschießen, sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 16. Januar 2024 (Az. 3566/16, Alkhatib u.a. gg. Griechenland), zu dem das Gericht auch eine Pressemitteilung veröffentlicht hat. Bei dem Versuch, im September 2014 ein Flüchtlingsboot in der Ägäis zu stoppen, hatten Beamte der griechischen Küstenwache Schüsse auf das Boot abgegeben, ein syrischer Flüchtling erlitt einen Kopfschuss und starb später an den Folgen dieser Verletzung, ein Ermittlungsverfahren gegen die Beamten der Küstenwache wurde eingestellt. Griechenland, so der EGMR, habe das Recht des getöteten Flüchtlings auf Leben (Art. 2 EMRK) verletzt und übermäßige Gewalt angewendet, außerdem seien die Ermittlungen zu dem Vorfall unzureichend gewesen und hätten gravierende Mängel aufgewiesen. Der Witwe und den Kindern des Getöteten hat der Gerichtshof eine Entschädigung in Höhe von 80.000 Euro zugesprochen. Pro Asyl hat sich in einer Pressemitteilung ebenfalls zu dem Urteil geäußert.

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ISSN 2943-2871