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Das lange Warten

Das größte Medienecho hat in dieser Woche sicherlich die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Verfahren N.A. gegen Dänemark ausgelöst, in dem es um die Vereinbarkeit einer dreijährigen Wartezeit für eine Familienzusammenführung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention ging. Aber auch darüber hinaus wurden trotz Urlaubszeit erstaunlich viele neue Entscheidungen veröffentlicht.

  • EGMR zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

    Mit Urteil vom 9. Juli 2021 (Az. 6697/18, M.A. gg. Dänemark) hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Dänemark wegen eines Verstoßes gegen Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt, weil die feste dreijährige Wartezeit für Familiennachzug zu in Dänemark subsidiär Schutzberechtigten das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nicht angemessen berücksichtige. Staaten dürften zwar eine bis zu zweijährige pauschale Wartezeit vorsehen, müssten bei einer darüber hinausgehenden Wartezeit jedoch die Möglichkeit einer Einzelfallprüfung vorsehen. Siehe zu dieser Entscheidung auch die Pressemitteilung des EGMR sowie die Besprechungen in der LTO und, ausführlicher, im Verfassungsblog.

  • EGMR hebt Urteil gegen Finnland auf

    Mit Urteil vom 13. Juli 2021 (Az. 25244/18) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sein Urteil vom 14. November 2019 in derselben Rechtssache aufgehoben, in dem Finnland nach Abschiebung und Tod eines Irakers wegen einer Verletzung von Art. 3 EMRK verurteilt worden war. Offenbar hatten Angehörige den Tod des Abgeschobenen vorgetäuscht und eine entsprechende Urkunde gefälscht, um aufenthaltsrechtliche Vorteile in Finnland zu erlangen.

  • Verletzung der sozialen Rechte von minderjährigen Migranten in Griechland

    In seiner Entscheidung vom 26. Januar 2021 (Az. 173/2018), die am 12. Juli 2021 veröffentlicht wurde, hat der Europäische Ausschuss für soziale Rechte (ECSR) festgestellt, dass Griechenland verschiedene soziale Rechte von minderjährigen Migranten verletzt habe, die sich aus der Europäischen Sozialcharte ergeben. Der Ausschuss, der für die Überwachung der Umsetzung und Einhaltung der Sozialcharta zuständig ist und der von der Internationalen Juristenkommission (ICJ) und dem Europäischen Flüchtlingsrat (ECRE) 2018 mit einer Kollektivbeschwerde angerufen wurde, stellte unter anderem eine Verletzung der Rechte auf angemessene Unterbringung, auf Bildung, Fürsorge und Gesundheitsschutz fest, sowohl auf den griechischen Inseln als auch auf dem griechischen Festland, und für begleitete wie für unbegleitete minderjährige Migranten.

  • BVerwG zu Dublin-Verfahren für nachgeborene Kinder

    Mit der Dublin-Zuständigkeit für den (wegen § 14a AsylG automatisch gestellten) Asylantrag eines in Deutschland geborenen Kindes, dessen Mutter in Italien internationaler Schutz gewährt worden war, hatte sich das Bundesverwaltungsgericht in in seinem Urteil vom 25. Mai 2021 (Az. 1 C 39.20) zu befassen, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge von einer Zuständigkeit Italiens ausging. Das BVerwG sah dies anders, weil für das Kind jedenfalls kein Aufnahmegesuch an Italien übermittelt worden war, und konnte so offen lassen, ob Art. 20 Abs. 3 Dublin-III-VO in einem solchen Fall analog angewendet werden könnte.

  • Einberufung zum Nationaldienst in Eritrea nicht relevant für Flüchtlingsschutz

    Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat mit Urteil vom 8. Juli 2021 (Az. 13 S 403/20) entschieden, dass die Einberufung zum Nationaldienst in Eritrea grundsätzlich nicht an flüchtlingsschutzrelevante Merkmale anknüpfe. Dasselbe gelte für die Bestrafung wegen Entziehung vom Nationaldienst oder wegen illegaler Ausreise.

  • OVG sieht keine Gruppenverfolgung von Homosexuellen in Pakistan

    Mangels hinreichender Verfolgungsdichte seien Homosexuelle in Pakistan keiner staatlichen oder nicht-staatlichen Gruppenverfolgung ausgesetzt, so das OVG Bautzen in seinem Beschluss vom 2. Juni 2021 (Az. 3 A 153/20.A). Es bestehe insoweit auch weder eine Divergenz zur Rechtsprechung anderer Gerichte, noch habe die Frage grundsätzliche Bedeutung.

  • Einstweiliger Rechtsschutz bei Anhaltspunkten für Reiseunfähigkeit

    Bereits wenn hinreichende Anhaltspunkte für eine Reiseunfähigkeit vorliegen, könne einstweiliger Rechtsschutz gegen eine bevorstehende Abschiebung geboten sein, so das Oberverwaltungsgericht Magdeburg in seinem Beschluss vom 15. Juni 2021 (Az. 2 M 43/21). Es sei demgegenüber nicht erforderlich, so das Gericht, dass die Reiseunfähigkeit bereits feststehe.

  • Fiktionswirkung, Duldung und Titelerteilungssperre

    In seinem Beschluss vom 10. Juni 2021 (Az. 2 M 65/21) hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg zu einigen dogmatischen Fragen des Aufenthaltsrechts Stellung genommen, bei denen es darum ging, ob nach einem Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, der keine Fiktionswirkung gemäß § 81 AufenthG entfaltet, die Erteilung einer Duldung in Frage kommt. Dies hat das OVG verneint und darüber hinaus ausgeführt, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, um die Titelerteilungssperre des § 10 Abs. 3 S. 2 AufenthG, die bei Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet greift, zu durchbrechen.

  • Subsidiärer Schutz gibt Anspruch auf Visumserteilung und Wiedereinreise

    Mit Beschluss vom 9. Juli 2021 (Az. 3 S 24/21) hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren entschieden, dass die Zuerkennung subsidiären Schutzes in Deutschland auch nach längerem Auslandsaufenthalt zu einem Anspruch auf Visumserteilung zur Wiedereinreise und auf Neuerteilung eines Aufenthaltstitel aus §§ 6 Abs. 3 S. 2, 25 Abs. 2 S. 1 2. Alt. AufenthG führe. Dies gelte auch dann, wenn ein bereits erteilter Aufenthaltstitel wegen der zwischenzeitlichen Ausreise gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG erloschen sei.

  • Zweimalige Abschiebung aus Bremen in den Libanon rechtswidrig

    In einer Pressemitteilung vom 12. Juli 2021 berichtet das Verwaltungsgericht Bremen über seine Entscheidung in den Verfahren 4 K 1545/19, 4 K 2709/19, 4 K 865/20, in dem es um die zweimalige Abschiebung eines Straftäters in den Libanon sowie um Anträge auf Wiedereinreise ging. Das Gericht hielt beide Abschiebungen für rechtswidrig, weil Verfahrensvorschriften bzw. eine Stillhaltezusage des Innensenators verletzt wurden, sah aber keinen Anspruch auf Wiedereinreise.

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ISSN 2943-2871