Während die europäischen Rechtsakte (mit Ausnahme der EUAA-Verordnung, die bereits seit Ende Dezember 2023 gilt) durchgehend bereits am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft getreten sind, d.h. am 11. Juni 2024, beginnt ihre tatsächliche Geltung (die „zeitliche Anwendbarkeit“ der Rechtsakte, wenn man so will) erst später, nämlich im Allgemeinen am 12. Juni 2026. Soweit einzelne Rechtsakte der GEAS-Reform ursprünglich ein anderes Datum für den Beginn ihrer Geltung angaben, hat es sich dabei offenbar um Redaktionsversehen gehandelt und wurde dies mittlerweile berichtigt.
Einzelne Rechtsakte (etwa die Resettlementverordnung) und einzelne Normen von Rechtsakten (siehe etwa Art. 85 Abs. 3 AMM-VO) sind bereits vor dem 12. Juni 2026 anwendbar, was aber keine praktischen Auswirkungen auf Asylverfahren hat.


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